Wiedereinführung der 3G-Regel in Rheinland-Pfalz
❗Corona-Update : Wiedereinführung der 3G-Regel ❗
Ab Montag, 23. August 2021 gilt die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Da der Inzidenzwert über 35 liegt, ist die '3-G-Regel' (geimpft, getestet oder genesen) wieder aktiv.
Aus diesem Grund sind wir ab sofort dazu verpflichtet, entsprechende Nachweise zu kontrollieren.
Bringt bitte zum Kinobesuch einen der folgenden Nachweise mit:
- Geimpft (mind. 14 Tage)
- Genesen (max. 6 Monate)
- Getestet (Kinder bis einschließlich 14 Jahre oder Schülerinnen und Schüler von 15-18 Jahren benötigen keinen Test, hier genügt die Vorlage des Schülerausweises oder der Busfahrkarte)
Prüm, den 22. August 2021